Betriebsausgaben einer selbständigen Tagesmutter

Betriebsausgaben einer selbständigen Tagesmutter

Selbständig tätige Tagesmütter können pro betreutem Kind monatlich 300,00 € als Betriebsausgabenpauschale von den steuerpflichtigen Einnahmen abziehen.

Im Streitfall (FG Baden-Württemberg 7.5.19, 8 K 751/17) wollte die Steuerpflichtige, die in ihrem Eigenheim Kinder betreut, Aufwendungen für das Gebäude neben der Pauschale als Betriebsausgaben geltend machen. Zu den Aufwendungen zählten Kosten für die Renovierung, Kosten für die neue Kücheneinrichtung, Schuldzinsen für den Hauskauf und Abschreibung des Gebäudes. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an. Es begründet seine Entscheidung damit, dass die Kosten, die auf die ausschließlich betrieblich genutzten Zimmer entfallen, niedriger als die Betriebsausgabenpauschale sind. Das Finanzgericht stimmte dem zu, dem Finanzgericht fehlt es an einem sachgerechten Aufteilungsmaßstab. Eine flächenmäßige Aufteilung ist auch unter Berücksichtigung der zeitlichen Nutzung nicht anzuwenden.

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