Gewerbliche Einkünfte bei Internetauktionen über eBay

Im Streitfall (FG Hessen 19.7.18, 2 K 1835/16) hat die Steuerpflichtige bei Haushaltsauflösungen Gegenstände günstig erworben und diese dann über eBay gewinnbringend verkauft. In den Jahren 2009 bis 2013 generierte sie jährlich zwischen 40.000,00 € und 90.000,00 €. Für die Versteigerungen hat sie zwei Bankkonten und vier eBay-Accounts angelegt.

Das Finanzgericht bestätigte wie das Finanzamt auch, dass es sich um gewerbliche Einkünfte handelt. Das Finanzgericht schätzte zu den Einkünften ebenfalls Betriebsausgaben, da die Steuerpflichtige keine Einkommensteuererklärung abgegeben und das Finanzamt im Rahmen der Steuerfahndung die Einkünfte geschätzt hat.

Das Finanzgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Internet-Handel den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet und durch die wiederholten Auktionen eine Nachhaltigkeit gegeben ist. Bei der Gesamtbildbetrachtung sprechen mehrere Merkmale für eine gewerbliche Betätigung und gegen eine private Vermögensverwaltung, insbesondere spielt dabei das eigene Risiko eine große Rolle.

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