Auswirkung des 9 €-Tickets auf die Arbeitgeberzuschüsse

In den BMF-Schreiben vom 30.5.2022 und vom 18.11.2021 (IV C 5 - S 2351/19/10002:007 und IV C 5 - S2351/20/10001/002) wurden die steuerlichen Konsequenzen des 9 €-Tickets auf den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zum monatlichen Ticket für öffentliche Verkehrsmittel (§3 Nr. 15 EStG) festgelegt.

Der Zuschuss ist grundsätzlich steuerfrei, sofern dieser zusätzlich zum Arbeitslohn tatsächlich geleistet wird und in der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend ausgewiesen wird. Der Zuschuss bleibt steuerfrei, auch wenn der Mitarbeiter das Ticket für private Fahrten nutzt.

In den Monaten Juni bis August 2022 wurde das 9 €- Ticket eingeführt. Grundsätzlich müsste der zu viel steuerfrei gezahlte Zuschuss steuerpflichtig behandelt werden, im BMF-Schreiben wurde deshalb eine Vereinfachungsregelung getroffen. Danach muss der zu viel gezahlte Zuschuss nur versteuert werden, wenn der Zuschuss die Aufwendungen des Arbeitgebers auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt übersteigt.

In Bezug auf die Sozialversicherung wurde bisher keine Regelung bekannt gegeben. In der Regel entfallen aber die Sozialversicherungsbeiträge auch nur auf steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Arbeitgeber müssen bei Jobtickets, die auf den Namen des Arbeitgebers laufen, den Vorsteuerabzug um den Betrag korrigieren, der von den Verkehrsbetrieben an den Arbeitgeber erstattet wurde.

Auswirkung auf den Werbungskostenabzug in Bezug auf die Entfernungspauschale hat das 9 €-Ticket nicht, da die Entfernungspauschale unabhängig vom Verkehrsmittel gewährt wird.

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