Neuerungen zur Homeoffice-Pauschale und zum häuslichen Arbeitszimmer ab 2023

Für die Jahre 2020 bis 2022 konnten für Tage, die ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wurden, pauschal 5,00 EUR als Werbungskosten geltend gemacht werden, maximal 600,00 EUR pro Jahr. Ab dem Jahr 2023 wird der Betrag auf 6,00 € pro Tag, maximal 1.260,00 EUR pro Jahr, erhöht.

Weiterhin wurde in Bezug auf die Homeoffice-Pauschale festgelegt, dass diese auch für Tage berücksichtigt werden kann, an denen man auswärtig tätig gewesen ist. Besteht also dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz, kann die Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer oder Unternehmer auch auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte tätig war.

Die Homeoffice-Pauschale darf ab dem Jahr 2023 nicht mehr für Tage angesetzt werden, an denen ein Arbeitnehmer von seiner Wohnung aus tätig war, für die die Kosten der doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden.

Für das häusliche Arbeitszimmer konnten maximal 1.250,00 EUR Werbungskosten angesetzt werden, sofern kein anderer Arbeitsplatz dauerhaft zur Verfügung steht und das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt. Die Kosten mussten einzeln nachgewiesen werden, der Betrag in Höhe von 1.250,00 EUR ist ein Höchstbetrag. Ab dem Jahr 2023 kann ein Pauschbetrag in Höhe von 1.260,00 EUR berücksichtigt werden, ein Nachweis der einzelnen Kosten ist nicht notwendig.

Der Pauschbetrag für das häusliche Arbeitszimmer bezieht sich auf das gesamte Jahr, wird das häusliche Arbeitszimmer nicht das ganze Jahr genutzt, ist der Pauschbetrag um ein Zwölftel je Monat zu kürzen.

Der Inhalt des Artikels ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Diese Information ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung. Bitte setzen Sie sich gegebenenfalls mit uns zwecks Terminvereinbarung in Verbindung.

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