Steuerliche Behandlung des Namensrechts bei Influencern

Die steuerliche Behandlung des Namensrechts von Influencern wirft neue Fragen auf, insbesondere zur Entstehung des kommerzialisierbaren Teils des Namensrechts und dessen Besteuerung bei einem Wegzug ins Ausland. Laut einem Urteil des BFH von 2019 gilt das Namensrecht als immaterielles Wirtschaftsgut, das einlagefähig ist und abgeschrieben werden kann, sobald es in ein Einzelunternehmen eingebracht wird. Davon betroffen sind nicht nur Influencer, sondern auch Prominente und Profisportler. Das FG Baden-Württemberg entschied jedoch 2023, dass ein Wirtschaftsgut wie das Namensrecht erst entsteht, wenn Einnahmen aus gewerblichen Tätigkeiten erzielt werden, etwa durch Lizenzverträge. Damit scheidet eine Einlage des Namensrechts aufgrund bloßer Followerzahlen aus.

Bei einem Zuzug nach Deutschland müssen Influencer nachweisen, dass sie ihr Namensrecht bereits im Ausland gewerblich genutzt haben, um es als Wirtschaftsgut einlegen und Abschreibungen geltend machen zu können. Unklar bleibt, ob auch unentgeltliche Produktwerbung als Nachweis genügt. Im Falle eines Wegzugs hingegen kann es zu einer fingierten Betriebsaufgabe kommen, bei der stille Reserven des Namensrechts aufgedeckt und versteuert werden. Die Bewertung des Namensrechts, z. B. durch betriebswirtschaftliche Verfahren oder das vereinfachte Ertragswertverfahren, bleibt häufig strittig. Ebenso ist die Abschreibungsdauer unklar: Während fünf Jahre in der Praxis oft angesetzt werden, sehen Finanzämter eine Nutzungsdauer von bis zu 15 Jahren vor.

Zusammenfassend bleibt die steuerliche Behandlung des Namensrechts komplex und birgt Konfliktpotenzial, insbesondere durch den Zuzug oder Wegzug von Influencern und Prominenten, die mit Social-Media-Aktivitäten hohe Einnahmen erzielen.

Der Inhalt des Artikels ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Diese Information ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung. Bitte setzen Sie sich gegebenenfalls mit uns zwecks Terminvereinbarung in Verbindung.

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