Zahlen Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für ihren Dienstwagen Miete für einen Parkplatz, so mindert dies den für die Dienstwagennutzung anzusetzenden geldwerten Vorteil.
Wird Arbeitnehmern ein Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen, so ist die Bereicherung bzw. der geldwerte Vorteil zu versteuern. Dieser ermittelt sich – sofern kein Fahrtenbuch geführt wird – aus Vereinfachungsgründen nach der 1%-Regelung.
Eine an den Arbeitgeber gezahlte Parkplatzmiete mindert den so ermittelten geldwerten Vorteil, da es insoweit an einer Bereicherung des Arbeitnehmers fehlt.
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