Bei Unternehmens(ver-)käufen bereiten wir die verfügbaren Unterlagen nach betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten auf. Das vermindert den Informationsnachteil gegenüber dem Verkäufer und lenkt den Blick auf Risiken und Chancen des Unternehmens.
Im Bereich der Unternehmensbewertung bewerten wir gewerbliche Unternehmen und Freiberuflerpraxen. Für Käufer und Verkäufer ermitteln wir die Preisober- bzw. die Preisuntergrenze. Bei Familienstreitigkeiten ermitteln wir Unternehmenswerte für die Berechnung des Zugewinnausgleiches oder des Pflichtteilsanspruches. Wir erstellen auch Gutachten, wenn das vereinfachte Ertragswertverfahren der Finanzverwaltung in Erbschaft- oder Schenkungssteuerfällen zu unzutreffenden Ergebnissen führt.
Ein aussagefähiger Bericht dokumentiert das Ergebnis des Beratungsprojektes und ist die Basis für Ihre erfolgreiche Verhandlung.