Steuerberatern, die eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Steuerrechtes besitzen, verleiht die Steuerberaterkammer die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle".
Das heißt für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb: Wir kennen die Besonderheiten des landwirtschaftlichen Rechnungswesens und erstellen Jahresabschlüsse nach den für Landwirte relevanten Vorschriften (Steuerrecht, BMELV, HGB), einschließlich der zugehörigen Naturalberichte und Lohnabrechnungen.
Die steuerlichen Besonderheiten der „grünen Branche“ wie Umsatzsteuerpauschalierung, Direktvermarktung, Baulandverkauf, Umnutzung von Hofstellen, Betriebsaufgabe und Übertragungen auf die nachfolgende Generation sind uns bestens vertraut.
Unser Bild von der Landwirtschaft ist positiv geprägt, dies ist für eine erfolgreiche Beratung von Landwirten unerlässlich.